Ein US-Bundesrichter hat Volkswagen vorläufig genehmigt, etwa 15 Milliarden US-Dollar Schadensersatz zu zahlen, um Käufer mangelhafter Volkswagen-Fahrzeuge zu entschädigen.
Das Urteil des Bundesrichters Charles Breyer in San Francisco, Kalifornien, ermöglicht Volkswagen die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 14,7 Milliarden Dollar in den USA. Der deutsche Autobauer muss 475 defekte Autos entweder zurückkaufen oder reparieren lassen.
Die vorläufige Zustimmung bedeutet, dass die Geschädigten bis zur voraussichtlich im Oktober erwarteten endgültigen Entscheidung auf der eigens dafür eingerichteten Website die für sie günstigste Lösung wählen können: Sie können die Rückerstattung des Fahrzeugpreises oder dessen Reparatur verlangen, aber auf Wunsch auch eine separate, individuelle Klage gegen das deutsche Unternehmen einreichen.
Die Einigung zwischen VW und den US-Behörden war im vergangenen Monat erzielt worden. Grund für die Entschädigung ist, dass Europas größter Autobauer eine Software in seine Autos eingebaut hatte, die die Abgaswerte verfälschte. Dadurch stießen die Autos tatsächlich vierzigmal mehr Schadstoffe aus als angegeben und gefährdeten damit nicht nur die Umwelt, sondern auch die menschliche Gesundheit.
Nach Bekanntwerden des Skandals räumte Volkswagen den Betrug ein und erklärte sich bereit, die Fehler zu korrigieren. Volkswagen erklärte sich zudem bereit, neben der Entschädigung der Kunden weitere 27 Milliarden Dollar Strafe an die US-Umweltschutzbehörde zu zahlen. Richter Charles Breyer genehmigte die Vereinbarung, nachdem er die Stellungnahmen von zehn Anwälten angehört hatte. Nach Bekanntgabe der vorläufigen Zustimmung betonte er jedoch, dass das Gericht erst am 18. Oktober eine endgültige Entscheidung treffen werde. In der Zwischenzeit wird er auch mehrere Interessenvertreter und Verbraucherschützer anhören, die bisher keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. „Dies ist keine einfache Vereinbarung, ich habe noch nie selbst so viele Dokumente geprüft“, sagte der Richter am Dienstagnachmittag nach Bekanntgabe der Entscheidung.
MTI

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